Erlaubnis zur Verwendung von hochgeladenem Material

SYBL by Mouvoir e.V., c/o Freihandelszone, Krefelder Str.71, 50670 Köln; Fon: +49 (0)221 – 98 54 522; mail@mouvoir.de; www.mouvoir.de, vertreten durch Stephanie Thiersch, ist das demokratische Online-Magazin der transdisziplinären Kompanie MOUVOIR/Stephanie Thiersch (nachfolgend „SYBL“ genannt).

SYBL sammelt persönliche Beiträge vonTeilnehmer:innen, die mitmachen wollen.

Teilnehmer:in nimmt an SYBL teil durch Upload eines eigenen persönlichen Beitrags unter http://sybl.de/upload/. Ein perönlicher Beitrag kann ein Text, ein Bild oder auch ein Link zu einem auf einen persönlichen Beitrag auf einer anderer Plattform sein (nachfolgend insgesamt „Beitrag“ genannt).

§ 1 Erlaubte Zwecke und Rechte zur Nutzung des Beitrags

1.1
An dem Beitrag räumt Teilnehmer:in SYBL Rechte nach dem Urhebergesetz sowie nach sonstigen Gesetzen (insbesondere des Gesetzes zum Schutz des Rechts am eigenen Bildnis) für eine Verwendung zum Zweck der Archivierung, der Veröffentlichung (Einsicht ins Archiv) und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, jeweils online und offline ein. SYBL darf den Beitrag auch bearbeiten, in das eigene künstlerische Schaffen einbinden, mit anderen Beiträgen oder Werken zusammenstellen (Collage). Schließlich darf SYBL Beiträge als Nachweise an Fördergeldgeber:innen einreichen.

1.2
Teilnehmer:in räumt SYBL Rechte zur Nutzung des Beitrags einfach (d.h. nicht exklusiv), inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie unterlizenzierbar ein. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere:

Das Vervielfältigungsrecht, d.h. das Recht, den Beitrag zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere im Wege des Up- und Downloads, des Speicherns, Druckens, Kopierens, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung durch Bild- und Tonträger; Das Archivierungsrecht- und Indexierungsrecht, d.h. das Recht den Beitrag in jeder technischen Form zu archivieren, abrufbar zu speichern und Dritten Zugang dazu in beliebiger Form zu verschaffen; Das Abrufrecht im Internet, d.h., das Recht, den Beitrag Mitgliedern der Öffentlichkeit mittels Übertragungswege, -techniken und -mittel jeglicher Art derart zur Verfügung zu stellen, dass den Beitrag an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zur Wiedergabe abgerufen werden kann (öffentliche Zugänglichmachung). Davon umfasst sind ebenfalls sämtliche mit der öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Nutzungsarten wie die Einspeicherung des Beitrags auf einem Server, einer Internetseite oder in Social Media-Plattformen); Das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, den Beitrag unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte und unter Verwendung digitaler Methoden zu kürzen, zu teilen, umzugestalten, zu ergänzen umzustellen sowie nur ausschnittsweise zu verwenden und/oder mit anderen Werken zusammenzusetzen, mit Musik zu hinterlegen; hierunter fällt auch das Recht, Nachfolger und andere Versionen auf Grundlage des des Beitrags und des zugrunde liegenden Werkes zu erstellen und zu verwerten (z.B. Dokumentationen, Bücher, Sammlungen, Kataloge);

1.3
Teilnehmer:in erteilt hinsichtlich von ggf. zur Verfügung gestellten Fotos die nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) erforderliche Einwilligung in die Nutzung des eigenen Bildnisses in dem oben vereinbarten Umfang.

1.4
Diese Rechteeinräumung umfasst auch die Rechte Dritter, sofern diese am oder im Beitrag verwendet wurden oder entstanden sind. Hierzu vereinbaren die Parteien, dass Teilnehmer:in nur Beträge hochläd, an denen Teilnehmer:in die Rechte im selben Umfang, wie sie hier einzuräumen sind, hat und einräumen darf.

§ 2 Datenschutz

2.1
SYBL erhebt und verarbeitet die von Teilnehmer:in im Rahmen der Vereinbarung über die Aufnahme in SYBL angegebenen pesonenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsbearbeitung und -erfüllung gemäß Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO. Dazu gehören insbesondere der Name, die E-Mail-Adresse, der Ort sowie Fotoaufnahmen von Teilnehmer:in.

2.2
SYBL verarbeitet die genannten Daten elektronisch zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, insbesondere für die Archivierung, die Veröffentlichung, die Kommunikation und den Nachweis für den Zuwendungsgeber.

2.3
Des Weiteren ergeben sich die Zwecke der Datenverarbeitung aus den gesetzlichen Verpflichtungen von SYBL, z.B. gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 c) DS-GVO.

2.4
SYBL hält die Daten gespeichert, bis alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis vollständig erledigt und die gesetzlichen (insbesondere zuwendungsrechtlichen) Aufbewahrungspflichten für SYBL abgelaufen sind. Anschließend werden die Daten gelöscht oder gesperrt.

2.5
Teilnehmer:in kann von SYBL jederzeit Auskunft verlangen über die Daten, die SYBL über Teilnehmer:in gespeichert hat. Ferner kann Teilnehmer:in jederzeit die Berichtigung fehlerhafter Daten verlangen. Auch kann Teilnehmer:in gem. Artikel 17 DS-GVO die Löschung oder gemäß Artikel 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen.